FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn die Fondsrente auf die Sockelrente gesunken ist, ist keine Fondsanlage mehr möglich. Die Sockelrente ist ab dann eine rein sicherheitsorientierte Rente. Rentensteigerungen sind dann nur noch im Rahmen der Überschussbeteiligung möglich. Sofern die Fondsrente auf die Sockelrente gefallen sein sollte (siehe Frage 13) ist ein Wechsel in die sicherheitsorientierte Rente nicht mehr sinnvoll, da die Sockelrente bereits eine rein sicherheitsorientierte Rente ist.