FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn wir feststellen, dass der Kunde falsche Angaben zu den Zusatzkriterien gemacht hat, können wir u. U. vom Vertag zurücktreten oder diesen ändern, kündigen oder anfechten. Detaillierte Regelungen zur Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht enthält § 11 der AVB für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bitte bleiben Sie bei den Angaben bei der Wahrheit. Die Generali fordert bei Vertragsabschluss zwar keine Nachweise für die Angaben zu den Zusatzkriterien, kann aber die Verträge dahingehend jederzeit prüfen. Falsche Angaben zu den Zusatzkriterien können die gleichen Konsequenzen wie falsche Angaben zu den Gesundheitsverhältnissen haben.