FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn der Kundetrotz Werkstattservice-Vereinbarung und entsprechendem 15%-Nachlass auf seinen Kaskobeitrag ab Vertragsbeginn, im Schadenfall doch die Werkstatt selbst wählt bzw. wählen möchte, übernimmt die Generali nur 80 Prozent der berechneten Kosten.
D.h. wenn der Kunde vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns aufnimmt und die Reparatur in einer anderen Werkstatt durchgeführt wird oder das Fahrzeug aus sonstigen Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht in einer von uns bestimmten Werkstatt repariert wird, zieht die Generali von der Rechnung 20% vom Rechnungsbetrag ab (statt bisher 15%).