FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn das versicherte Kind seine Schulzeit beendet hat, wird der Vertrag bis zum Ende der Versicherungsdauer fortgeführt. Es ist keine Vertragsänderung nötig, da es sich um die bekannte Berufsunfähigkeitsabsicherung handelt.
Im Rahmen der Beitragsüberprüfung ist es möglich, zu Beginn einer Ausbildung/eines Studiums oder bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe zu wechseln (siehe auch Frage 35). Eine Schlechterstellung erfolgt jedoch nicht. Sollte das Kind sich für einen risikoreichen Beruf entscheiden, bleiben der Beitrag und auch die restliche Versicherungsdauer unverändert. Eine mögliche berufsbedingte Endalterbegrenzung kommt hier nicht zum Tragen, auch ein evtl. nicht versicherbarer Beruf ist in diesem Fall weiter versichert.
Besonderheiten zu den Berufsklauseln
Sollte das Kind später einen Beruf ausüben, zu dem wir eine spezielle Klausel anbieten, sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Weitere Informationen zu den Berufsklauseln finden Sie auch im ABC Arbeitskraftabsicherung.
Der zuletzt ausgeübte Beruf ist jedoch immer Grundlage für eine Prüfung auf Berufsunfähigkeit. Sofern der Schüler später einen der oben genannte Berufe ausübt, ist dieser Beruf auch ohne Beitragsüberprüfung versichert. Lediglich die besonderen Vereinbarungen der Klauseln haben in diesem Fall keine Gültigkeit.