FAQ- und Wissensdatenbank
Bei einer Umstellung, die zu einem Minderbeitrag führt (unabhängig davon, ob durch ein Optionsrecht bewirkt oder nicht) wird die Provision anteilig ins Storno gesetzt. Dies gilt ebenso für die DVAG Bewertungseinheiten (EQF). Somit sind sämtliche Bewegungen Provisions- und EQF- relevant, unabhängig davon, ob es sich um eine Herab- oder Heraufstufungen handelt. Auch spielt es keine Rolle, ob die Umstellung im Rahmen des Optionsrechts (OR) erfolgt.