FAQ- und Wissensdatenbank
Es handelt sich um ein fixes Produktbündel, welches nur in der Konstellation möglich ist und entsprechend kalkuliert wurde. Es gibt ein besonderes außerordentliches Kündigungsrecht nach Wegfall eines Vertrages aus Konzept FirmenSAFE vor: Sofern ein Vertrag aus dem Bündel gekündigt wird (VN oder VR) so besteht für beide Vertragspartner das Recht die übrigen Verträge innerhalb eines Monats, mit einer Frist von mindestens drei Monaten, zu kündigen.Wenn eine der Hauptsparten in KFS vom VN gekündigt wird, wird GEDV die verbleibenden KFS-Vertragsteile kündigen.Besonderes außerordentliches Kündigungsrecht nach Wegfall eines Vertrages aus dem Konzept FirmenSAFE. Das Konzept FirmenSAFE umfassta) eine Sach-Inhaltsversicherungb) eine Betriebshaftpflichtversicherungc) sofern vereinbart eine Cyber-Service-Versicherungals rechtlich selbstständige Versicherungsverträge, die lediglich als Bündel verkauft werden.Fällt ein Vertrag nach a), b) oder c) aufgrund wirksamer Kündigung, Anfechtung, Rücktritt, gegenseitigem Einvernehmen oder sonstigen Gründen weg, so haben beide Vertragspartner das Recht, die anderen Verträge des Konzepts FirmenSAFE nach a), b) oder c) innerhalb eines Monats beginnend mit dem Zeitpunkt der Kenntnis der Vertragspartner von dem Wegfall, mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zu kündigen. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.