FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn die versicherte Person vor Beginn der Schlussphase stirbt, zahlen wir eine Todesfall-Leistung. Für Produkte der 3. Schicht entspricht die Leistung dem dann aktuellen Guthaben im Vertrag (Summe aus noch vorhandenem Vermögens- und Einkommenstopf). Gleichzeitig enden die lebenslangen Rentenzahlungen (eventuelle Zeitrenten werden für die vereinbarte Dauer weitergezahlt).
Bei der Basisrente wird das aktuelle Guthaben (Summe aus noch vorhandenem Vermögens- und Einkommenstopf) in eine lebenslange Hinterbliebenenrente für einen versorgungsberechtigten Hinterbliebenen oder an ein waisenrentenberechtigtes Kind (längstens bis zum Ablauf der Berechtigungsdauer) umgewandelt.
Stirbt die versicherte Person in der Schlussphase, enden die Leistungen der Generali (mit Ausnahme eventuell noch laufender Teilrenten).