FAQ- und Wissensdatenbank
Bestehende Parkdepot Flex – Verträge laufen zunächst unverändert bis zum Ablauf der 3-monatigen Laufzeit weiter. Wird vom Kunden keine (vorzeitige) Rückzahlung verlangt, erneuert sich das Parkdepot Flex automatisch. Es gelten dann die bei Erneuerung aktuellen (in diesem Fragenkatalog beschriebenen) Konditionen.
Insbesondere besteht auch weiterhin der Anspruch auf einen erhöhten Zins im Parkdepot Flex, sofern die Voraussetzungen hierfür weiterhin vorliegen. In dem Fall einer automatischen Verlängerung eines bestehenden Parkdepot Flex entfällt dabei die Voraussetzung, dass der parallele Vertrag (VEP(N)) der Tarifgeneration 2022 oder später angehören muss.
Somit wird ein Parkdepot Flex, das bisher (mit „Zinsbooster“) mit 0,4 % p.a. (bis 25.000 Euro) verzinst wurde, künftig das Zinsplus erhalten und mit 0,25 % p.a. (bis 100.000 Euro, Stand 01.01.2022) verzinst werden. Erfüllt der parallele VEP(N) weiterhin die Voraussetzung, dass in ihm mindestens 50 % in GenInvest-Fonds investiert werden (oder wird er durch einen Fondswechsel entsprechend umgestellt), so wird er künftig mit 0,5 % p.a. (ebenfalls bis 100.000 Euro, Stand 01.01.2022) verzinst.