FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn einzelne Tarife komplett entfallen und die Leistungen über einen neuen Tarif nicht abgedeckt sind, dann können die Arbeitnehmer diese Tarife nach BusinessAF (alt) fortführen. Bitte weisen Sie die Arbeitnehmer darauf hin. Diese werden auch von uns über ein Schreiben informiert.
Sonderfall – Empfehlung: Wird vom Arbeitgeber der alte Tarif bzahn1 oder 2 (mit PZR) in einen der neuen Tarife bKV-Budget3/6/9/12/15 umgestellt, hat der Arbeitnehmer das Fortführungsrecht im alten Zahntarif bzahnAF. Er sollte sein Fortführungsrecht jedoch besserim neuen Tarif bKV-ZahnAF (ohne PZR) nutzen, um die Leistungsüberschneidung mit der im neuen Tarif bKV-Budget vorhandenen PZR zu vermeiden.