FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich wird der Schadenfall der Höhe nach reguliert. Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet. Die tatsächliche Umsatzsumme wird ab letzter Hauptfälligkeit dem Vertrag zugrunde gelegt und der angepasste Beitrag erhoben. Zudem kann aufgrund einer Falschmeldung des VN eine Vertragsstrafe erhoben werden.