FAQ- und Wissensdatenbank
1 Keine persönliche Quarantäne
Wenn es sich nicht um eine persönliche behördlich angeordnete Quarantäne für den VN oder die versicherte mitreisende Person handelt, besteht kein Versicherungsschutz.
2 Covid-19-Erkrankung liegt vor
Erkrankt der VN im Urlaub an Covid-19, besteht Versicherungsschutz. Wir übernehmen die Mehrkosten der Rückreise (z. B. Umbuchungskosten). Wenn eine Reiseunfähigkeit vorliegt, auch zusätzlich die Kosten für die Unterkunft, wenn der Aufenthalt verlängert werden muss.
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.