FAQ- und Wissensdatenbank
Selbst bei einer persönlich angeordneten behördlichen Quarantäne des VN, die eine Unterbrechung des Urlaubes mit sich bringt, besteht kein Versicherungsschutz für Erstattung der ungenutzten Tage (gebuchte nicht genutzte Reiseleistungen).
Die andere Person, welche sich nicht in Quarantäne befindet, kann somit alles weiterhin in seinem Urlaub nutzen und erhält keine Leistung.
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.