FAQ- und Wissensdatenbank
Hier gelten die gleichen „Spielregeln“ wie bei der Differenzdeckung der Generali Deutschland Versicherung AG.
Der Versicherungsschutz im VSP-Tarif lebt demnach zu dem vereinbarten Termin auf. Sollte es dadurch zu einer Doppelversicherung kommen, kann der Vertrag der Generali Kranken entgegenkommend aufgehoben werden.
Um den Wechsel zur Generali Kranken nicht zu gefährden, sollte die Zahnvorversicherung unmittelbar gekündigt werden, wenn die Generali Kranken den Antrag angenommen hat (Zugang Versicherungs-schein). Für die Vermögensberater wird – wie bei der Generali Deutschland Versicherung AG – ein Erinnerungsservice eingerichtet. Liegt 7 bzw. 5 Monate vor dem verein-barten Aufleben des Versicherungsschutzes noch keine Kündigungsbestätigung vor, erhält der betreuende Vermögensberater einen entsprechenden Hinweis in seiner Vertragspost.