FAQ- und Wissensdatenbank
Generell verhängte Quarantänen, z. B. weil es im Hotel Fälle von Covid-19 gibt, fallen nicht unter den Versicherungsschutz, somit auch keine Erstattung für ungenutzte Tage.
Selbst bei einer persönlichen angeordneten behördlichen Quarantäne des VN, die eine Unterbrechung des Urlaubes mit sich bringt, besteht kein Versicherungsschutz für Erstattung der ungenutzten Tage (gebuchte nicht genutzte Reiseleistungen).
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.