FAQ- und Wissensdatenbank
Nein, in diesem Fall ist die Vereinbarung einer Sicherungsgarantie nicht erforderlich.
Bei Bestehen einer VSP kann der Wechsel in den VSP-Tarif unter Anrechnung der erworbenen Rechte (z. B. Anrechnung Alterungsrückstellungen) direkt erfolgen. Hierbei gelten die normalen Spielregeln für Tarifwechsel. Bei Mehrleistungen ist somit eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Versicherungsschutz für die Mehrleistungen besteht erst mit Ablauf der einschlägigen Wartezeiten. Die Vorversicherung wird auf die Zahnstaffel angerechnet.