FAQ- und Wissensdatenbank
Meldeadresse des Kindes ist maßgeblich
Bei der Meldeadresse muss es sich um den Erstwohnsitz handeln: also die Anschrift, die im Personalausweis eingetragen ist.Durch die EA erfolgt eine Prüfung anhand der Ausweiskopie oder der Meldebescheinigung. Diese Prüfung erfolgt ab einer bestimmten Schadenhöhe, bei Unklarheiten / in Einzelfällen auch unterhalb dieser Grenze.