FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Übermittlung der Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde benötigen wir unbedingt die korrekten Fahrzeugdaten. Sowohl das AKZ (Amtliches Kennzeichen) als auch die FIN (Fahrgestellnummer) müssen korrekt und vollständig übermittelt werden.
Sind diese Angaben unvollständig oder fehlerhaft, wird die eVB zur Übermittlung von der Zulassungsbehörde zurückgewiesen. Das hat zur Folge, dass die korrekten Daten von der Kundenservice-Direktion bei Ihnen nachgefragt werden müssen und erst danach eine erneute Übermittlung erfolgen kann. Unter Umständen ist dann eine rechtzeitige Information zum beantragten Beginn nicht mehr möglich. Der Kunde erhält dann eine Ordnungsverfügung von der Zulassungsbehörde.