FAQ- und Wissensdatenbank
Für die Erteilung eines Wechselkennzeichens ist es Voraussetzung, dass es sich um denselben Halter handelt. Ein Halter kann auf seinen Namen jedoch mehrere Kennzeichenflotten zulassen. Der Gesetzgeber möchte das Wechselkennzeichen auf den privaten Gebrauch beschränken und versucht dies über eine entsprechende Einschränkung der zugelassenen Fahrzeugklassen zu gewährleisten.