FAQ- und Wissensdatenbank
A) Nein diese gelten nicht als mitversicherte Angehörige. Diese (z.B. Eltern oder Großeltern des VN) benötigen dann einen eigenen Schutzbrief
B) Nein, diese gelten nicht als mitversicherte Angehörige (z.B. die Freundin des 27jährigen Sohnes, die auch im Haus des VN wohnt, ist nicht versichert).