FAQ- und Wissensdatenbank
Die Kfz-Umweltschadenversicherung ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) enthalten. Sie schützt den Kunden gegen öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz. Dies sind Schäden, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine Betriebsstörung des Fahrzeugs entstehen können. Diese Schäden müssen über die gesetzliche Haftung aus dem Privatrecht hinausgehen.
Die Jahreshöchstentschädigung in der Umweltschadenversicherung beträgt für alle in einem Versicherungsjahr angefallenen Schadenereignisse unabhängig von deren Anzahl 10 Mio. € pro Jahr (maximal jedoch 5 Mio. € pro Schadenfall).