FAQ- und Wissensdatenbank
Die Grenzversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für außerhalb der EU zugelassene Fahrzeuge, die über keinen anderweitigen wirksamen Haftpflichtdeckungsnachweis verfügen, wie beispielsweise eine Grüne Karte, die der ausländische Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt hat. Überquert ein Fahrer mit seinem im Drittland zugelassenen Kfz die Grenze zu einem EU-Mitgliedsstaat, so muss er bei Grenzübertritt eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die sogenannte Grenzversicherung, abschließen.
Die Grenzversicherung kann grundsätzlich bei den Kfz-Versicherern in Deutschland abgeschlossen werden.
Im Generali-Konzern wird diese „Grenzpolice“ ebenfalls angeboten. Sie kann für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Sollte der Versicherungsschutz noch während des Aufenthaltes im Gültigkeitsgebiet auslaufen, muss der Autofahrer rechtzeitig für eine Verlängerung sorgen.
Der Fahrer des Kfz ist verpflichtet, die vom Kfz-Haftpflichtversicherer herausgegebene Versicherungsbescheinigung bei sich zu führen, damit er nachweisen kann, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug besteht.
Nach momentaner Rechtslage muss die Versicherungsbescheinigung in Papierform bei einer Fahrzeugkontrolle vorgelegt werden. Eine vom Versicherer digital zur Verfügung gestellte Versicherungsbescheinigung muss der Fahrer daher ausdrucken und im Fahrzeug mit sich führen.