FAQ- und Wissensdatenbank
Anwartschaften zur Rechtsschutzversicherung werden abgeschlossen, falls der Kunde noch über die Eltern versichert ist oder aufgrund seiner aktuellen Lebenssituation noch keinen Bedarf hat. Für Anwartschaft(en) bezahlt der Kunde einen minimalen Beitrag. Er kann den privaten Bereich (P), den beruflichen Bereich (B), den Verkehrsbereich (V) und den Wohnbereich (W) als Anwartschaft oder Vollschutz versichern.
Auch wenn alle Bereiche (PBVW) in Anwartschaft versichert sind, hat der Kunden volle Schutz aus
Je nach Risikoeintritt (z.B. zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes oder des Einzugs in eine eigene Wohnung) und fristgerechter Meldung bis zur darauffolgenden Hauptfälligkeit, wird die Anwartschaft automatisch in einen Vollschutz umgewandelt.
Im Zeitraum der Anwartschaft genießt der Kunde vollen Versicherungsschutz, falls ein Fall eintritt und er ADVOCARD fristgerecht, also spätestens bis zur nächsten Hauptfälligkeit, über die geänderte Lebenssituation informiert. Die volle Prämie wird jedoch erst ab der nächsten Hauptfälligkeit erhoben. Die Anwartschaft endet spätestens mit der Hauptfälligkeit nach dem 30. Geburtstag.