FAQ- und Wissensdatenbank
Jede Fondsrente hat eine für sie festgelegte Mindestrente, die Sockelrente. Unter diese Sockelrente kann die Fondsrente nicht fallen. Die Sockelrente ist zu jedem Zeitpunkt gesichert, sie kann weder in der Einkommens- noch in der Schlussphase unterschritten werden. Falls die Entwicklung des oder der zugrunde liegenden Garantiefonds es erforderlich macht, schichtet die Generali dazu gegebenenfalls Guthaben aus diesen Fonds in Sicherungskapital um. Das bietet dem Kunden Sicherheit bei fallenden Fondskursen in der Einkommensphase.
Die Sockelrente ist somit quasi das Gegenstück zur Garantierente der sicherheitsorientierten Rentenzahlung. Sie beträgt etwa 75% der anfänglichen garantierbaren sicherheitsorientierten Rente (ohne deren Überschussbeteiligung in Form eines evtl. Rentenzuschlags). Die Sockelrente greift erst, und nur dann, wenn die Fondsrente auf diesen Wert gesunken ist.
Stark vereinfachtes Beispiel:
1 Wert ist abhängig vom Renteneintrittsalter und dem Geburtsjahr. Hier angenommen: Für einen 67-Jährigen mit 23-jähriger Einkommensphase macht der Rentenzuschlag etwa 15 % für aktuell 1,15 % Rentenzuschlagszins aus.2 Etwa 75 % (siehe unten)
Die genaue Höhe der Sockelrente wird auf Basis versicherungsmathematischer Formeln ermittelt und ist von der jeweiligen Vertragskonstellation abhängig. Insbesondere das Alter bei Beginn der Rentenzahlung, das Geburtsjahr und der Rechnungszins fließen hier ein. Eine genauere Angabe als „etwa“ 75 % lässt sich daher leider pauschal nicht formulieren. Bei sehr hohen Rentenbeginnaltern ab 87 Jahren (also mit nur noch maximal 3 Jahren Dauer bis zum Beginn der Schlussphase) ist die Sockelrente i.d.R. höher als 75 %. Bei einer solchen Dauer von einem Jahr kann sie bis zu 100 % betragen. Denn bei kurzen Dauern hat auch die Fondsrente geringere Fondsquoten (siehe Frage 7).
Außerdem ist die Sockelrente (=Mindestrente) notwendig, um die Bedingungen für die Ertragsanteilbesteuerung für den Vermögensaufbau & Sicherheitsplan und entsprechende Produkte (A) sowie den Vermögens- & Einkommensplan (B) zu erfüllen. Bei Basisrenten haben wir nachgelagerte Besteuerung (sog. Kohortenbesteuerung) in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns. Bei Basisrenten ist die Sockelrente notwendig, um die Zertifizierung als Basisrente zu erhalten (siehe auch Frage 17 zur Besteuerung der Rente).
Die genaue Höhe der Sockelrente hängt vom Verrentungsguthaben, vom tatsächlichen Rentenbeginn, dem Alter der versicherten Person bei Beginn der Rentenzahlung ab.