FAQ- und Wissensdatenbank
Die “Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr” ist besser bekannt als Grüne Karte. Sie dient in allen Staaten, die dem „Grüne-Karte-Abkommen“ angehören, als Nachweis,
dass für das Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – und zwar nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes. Daneben enthält sie wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung. Seit dem 1. Juli 2020 hat sich für Deutschland die Farbe geändert: Aus dem grünen Dokument wurde ein schwarzweißes.
Ukrainische Flüchtende können eine Grüne Karte von ihrem ukrainischen Kfz-Versicherer erhalten – und zwar digital und auch dann, wenn sich das Fahrzeug nicht in der Ukraine befindet. Nähere Informationen finden Sie unter
http://www.mtsbu.ua/ua/presscenter/news/168164/