FAQ- und Wissensdatenbank
Im Rahmen der Schüler-BU kann überprüft werden, ob sich der Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung für die verbleibende Beitragszahlungsdauer reduziert. Die Beitragsüberprüfung ist unter folgenden Voraus-setzungen möglich:
Die Beantragung muss spätestens drei Jahre nach Eintritt der o. g. Voraussetzungen erfolgen. Die evtl. Beitragsminderung erfolgt nicht rückwirkend, sondern erst ab Eingang des Antrags auf Überprüfung.
Als Berufstätigkeit gelten hierbei auch eine selbständige Tätigkeit sowie der Beginn der ersten beruflichen Tätigkeit nach abgeschlossener Ausbildung oder Studium.
Die Ereignisse müssen durch folgende Nachweise (Kopien) belegt werden:
Ergibt sich bei der Beitragsüberprüfung eine mögliche Reduzierung des Beitrags, wird dieser für die restliche Beitragszahlungsdauer zugrunde gelegt. Bei der Berechnung des neuen Beitrags wird das ursprüngliche Eintrittsalter der versicherten Person zugrunde gelegt. Sollte der Vertrag Beitragszuschläge und/oder Leistungsausschlüsse beinhalten, bleiben diese bestehen.
Eine Erhöhung des Beitrags durch die Beitragsüberprüfung erfolgt nicht, in diesem Fall wird der Vertrag mit dem bisherigen Beitrag fortgeführt.
Die Beitragsüberprüfung kann bei jeder der genannten Voraussetzungen genutzt werden, auch mehrfach.
Die Reduzierung des Beitrags aufgrund der Beitragsüberprüfung erfolgt EQF-neutral. Die für den zu reduzierenden Beitragsteil noch nicht verdiente Provision wird bei Ausübung der Beitragsüberprüfung während des Provisionshaftungszeitraums anteilig zurückbelastet.
VersorgerschutzFührt die Beitragsüberprüfung zu einem günstigeren Beitrag, wird der Beitrag für den Versorgerschutz ebenfalls reduziert.