FAQ- und Wissensdatenbank
Möchte ein Kunde eine Kasko-Schaden an seinem Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern fiktiv abrechnen, können die dem Netz zugehörigen freien nicht herstellergebundenen Betriebe nun auch mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags beauftragt werden. Dieser wird in kurzer Zeit von der Innovation Group geprüft und über Gateway an die Generali versendet und der Betrag ausbezahlt. Der KVA-Service ist insofern eine weitere Alternative für fiktive Abrechnungen zu einem Sachverständigen-Gutachten.
Selbstverständlich ist es nach erfolgter fiktiver Abrechnung möglich seinen Schaden zu dem im KVA genannten Betrag doch in der Werkstatt reparieren zu lassen.