FAQ- und Wissensdatenbank
Das Wechselkennzeichen kann immer nur für mindestens und gleichzeitig für höchstens zwei Fahrzeuge beantragt werden. Es darf keine zeitversetzte Erstzulassung beider Wechselkennzeichenfahrzeuge geben. Für beide Fahrzeuge müssen die gleiche Anzahl und Abmessung an Kennzeichenschildern zulässig sein. Die Voraussetzungen der Vergabe werden von der Zulassungsbehörde überwacht.
Bei Außerbetriebsetzung eines der beiden Wechselkennzeichenfahrzeuge besteht die Möglichkeit, das andere Kennzeichen für eine Neuzulassung zu verwenden oder dieses vorher nur zu reservieren. Auch die Weiternutzung des Schildes mit nur einem Fahrzeug ist möglich. Allerdings erhält der Versicherer in diesem Fall die Meldung von der Zulassungsbehörde, dass das zugehörige Flottenfahrzeug abgemeldet worden ist. Die Ausgabe mehrerer solcher Kombinationen ist möglich. Das Kennzeichenformat muss für beide Fahrzeuge identisch sein. Die Voraussetzungen der Vergabe werden von der Zulassungsbehörde überwacht.