FAQ- und Wissensdatenbank
Für alle Anträge, die spätestens bis Weihnachten eines jeden Jahres von Ihnen an die DVAG-Zentrale weitergereicht werden, ist die Übersendung einer Versicherungsbestätigung an die Zulassungsbehörde sichergestellt. Nur für die Fälle, wo Anträge erst später aufgenommen werden, wenden Sie sich unbedingt telefonisch an Ihre zuständige Kundenservice-Direktion und bitten um Übersendung der Versicherungsbestätigung (eVB zur Übermittlung).
Je früher uns der Antrag vorliegt, desto sicherer kann die Generali andernfalls drohende Ordnungsverfügungen für den Kunden vermeiden.