FAQ- und Wissensdatenbank
Umstellungen aus Alttarifen (z.B. GZE, GP(X)) sind grundsätzlich nur mit Risikoprüfung und Wartezeit auf die Mehrleistung möglich. Ausnahmen sind hier der vitaA1/vitaP1 und der ambulante Zusatztarif AZN(U) sowie der vitaS1/vitaP1.