FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Beantragung eines VSP-Tarifs mit Sicherungs-garantie muss das Ende der Sicherungsgarantie bereits verbindlich vereinbart, also im Antrag angegeben werden. Hierzu muss geprüft werden, wann die bestehende Zahnvorversicherung bei dem anderen Versicherer frühestmöglich gekündigt werden kann. Dies ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Mitbewerbers geregelt.