FAQ- und Wissensdatenbank
Das Ablaufdatum wird immer auf den 01. des jeweiligen Monats, 12 Monate nach Vertragsbeginn, gelegt.
Das vorbelegte Ablaufdatum kann per Mausklick über eine Auswahlliste auf jeden anderen Monatsersten geändert werden. Die Auswahlliste enthält alle alternativ möglichen Ablauftermine unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Maximallaufzeit von einem Jahr.
Ausnahmen:
Grundsätzlich gilt:
Bei der Angebots- und Antragserstellung wird nach Eingabe des Versicherungsbeginndatums das dazu passende Ablaufdatum maschinell ermittelt. Wird dieses nicht geändert, erfolgt noch eine Sicherheitsabfrage zur Bestätigung der Änderung.
Wird der vorgeschlagene Ablauftermin nicht bestätigt, kann der Vermögensberater weitere Ablauftermine (jeweils der Monatserste) unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Maximallaufzeit von einem Jahr auswählen.
Die Beitragsberechnung bei der Angebots- und Antragserstellung erfolgt unverändert wie bisher mit den Eingaben zur Anzahl schadenfreier Jahre bzw. zum Beitragssatz. Berechnungen mit zwei unterschiedlichen Beitragssätzen unterbleiben.