FAQ- und Wissensdatenbank
Für Bestandsverträge mit Basis gilt: Bei Einschluss einer Kaskodeckung in einen
Basis-Bestandsvertrag oder bei einer Änderung einer VK in eine TK ab dem 01.04.2021 (Mischverträge mit unterschiedlicher KH und Kasko-Tarifversion) bleibt der Basis-Tarif weiter möglich. Tarifumstellung von Optimal auf Basis im Bestand sind nicht mehr möglich.
Hier eine Übersicht über den alten Basis-Tarif, da dieser im Bestand noch vorhanden sein kann: