FAQ- und Wissensdatenbank
Hierunter versteht man beispielswiese:
Voraussetzung für eine Übernahme der Aufwendungen ist, dass zuvor eine Angststörung durch einen qualifi-zierten Facharzt oder Therapeuten diagnostiziert wurde.
Beispiele nennen, z. B. Facharzt für Neurologie, Psy-chiatrie oder Psychotherapie oder einem psycho-logischen Psychotherapeuten nach dem Psychothera-peutengesetz Die Kosten für die Diagnosestellung selbst stehen nicht unter Versicherungsschutz.