FAQ- und Wissensdatenbank
Diese Leistung ermöglicht es dem Versicherten, sich innerhalb von 5 Tagen vor dem Stationäraufenthalt bis zu drei Mal (z. B. OP-Vorbereitung) und innerhalb von 14 Tagen nach dem Stationäraufenthalt bis zu sieben Mal (z. B. OP-Nachsorge) im Krankenhaus durch den Chefarzt behandeln zu lassen (§ 115a SGB V).