FAQ- und Wissensdatenbank
Die bekannte jährliche Neueinstufung im Rahmen der Schadenfreiheitsklassen wird auch bei der flexibilisierten Hauptfälligkeit unabhängig von der jeweiligen Beitragsfälligkeit wie bisher immer zum 01.01. des Kalenderjahres vorgenommen, um so mögliche finanzielle Nachteile durch eine verspätete SF-Umstufung für den Kunden zu vermeiden.