FAQ- und Wissensdatenbank
Die Leistungszusage sieht vor, dass zusammen mit der GKV-Vorleistung bis zu 100% der Aufwendungen für eine ambulante Operation übernommen werden, aus dem Tarif PlanS selbst aber maximal 50 % der Aufwendungen.
Damit wird verhindert, dass eine minimale Vorleistung der GKV ausreicht, um dann die kompletten restlichen Aufwendungen von der Generali Krankenversicherung erstattet zu bekommen. In der Vergangenheit gab es ambulante Operationen, bei denen sich die GKV z.B. mit 50,00 EUR an den Gesamtkosten in Höhe von 1.800,00 EUR beteiligt hat. Diese „Gefälligkeitsleistung“ der GKV hat dann ausgereicht, um von der Generali Krankenversicherung 1.750,00 EUR erstattet zu bekommen. Dieses Missverhältnis wollten wir mit der neuen Regelung beseitigen. Nunmehr muss eine echte und spürbare GKV-Vorleistung gegeben sein, um als Versicherter insgesamt 100% für die ambulante Operation erstattet zu bekommen.