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Warum ist der Stationärtarif im Rahmen der arbeitgeber-finanzierten bKV preiswerter als in der Einzelversicherung?
Im Individualgeschäft wird der Tarif nach Art der Lebensversicherung kalkuliert. Dabei entfällt ein großer Teil des Beitrags auf das Ansparen für das Alter. Durch den Verzicht auf diesen Sparanteil in der Schadenversicherung kann der Beitrag deutlich geringer ausfallen.
Die Einführung einer bKV durch den Arbeitgeber ist dadurch gekennzeichnet, dass sich die Arbeitnehmer im Gegensatz zum Individualgeschäft in der Einzelversicherung, ihren Versicherungsschutz nicht nach eigenem Bedarf bewusst wählen. Der Arbeitgeber „übernimmt“ die Entscheidung über den Versicherungsschutz für die Belegschaft. Das „subjektive Risiko“ ist daher deutlich geringer.
Können die Beiträge im Zeitablauf angepasst werden?
Wer genehmigt eine Beitragsanpassung?