FAQ- und Wissensdatenbank
Eine solche Behandlungsform gibt es nicht, da es keine reine stationäre Palliativversorgung gibt, sondern diese immer aufgrund einer Erkrankung notwendig wird. Die zusätzliche umfangreiche palliative Versorgung wird über die DRG-Fallpauschale der Primärerkrankung abgegolten. Es gibt keine eigenständige DRG-Fallpauschale für eine palliative Versorgung.