FAQ- und Wissensdatenbank
Eine Rentengarantiezeit ist beim Vermögensaufbau & Sicherheitsplan wie auch bei den entsprechenden Produkten (A) nicht mehr notwendig, da bis zum Beginn der Schlussphase (ab Alter 90 Jahre des Kunden) das noch vorhandene Guthaben aus dem Vermögens- und dem Einkommenstopf im Todesfall fällig wird bzw. jederzeit rückkaufbar ist. Dies gilt sowohl für die sicherheitsorientierte als auch für die Fondsrente.