FAQ- und Wissensdatenbank
Zum Zinsabrechnungstermin (Ablauf des Parkdepot Flex nach 3 Monaten oder bei vorzeitiger Kündigung) werden die Zinsen abgerechnet. Sie werden – vermindert um ggf. abzuführende Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer – bei einer Erneuerung des Parkdepots Flex im neuen Vertrag über das Parkdepot Flex wieder angelegt. Wird das Parkdepot Flex nicht erneuert, werden sie – ggf. vermindert um die genannten Steuern – zusammen mit dem Anlagebetrag (Ablaufbetrag) an den Kunden ausgezahlt.