FAQ- und Wissensdatenbank
Ein versicherter Überschwemmungsschaden liegt vor, wenn das Versicherungsgrundstück durch Starkregen oder die Ausuferung von fließenden oder stehenden Gewässern überschwemmt wird. Eine Überschwemmung setzt hierbei voraus, dass zumindest erhebliche Teile des Versicherungsgrundstücks überflutet sind.
Der Begriff „erhebliche Teile des Versicherungsgrundstücks“ ist nicht mit einem festen prozentualen Wert verknüpft. Die Rahmenbedingungen, wie z.B. Lage des Objektes, bauliche Gegebenheiten, Neigung des Grundstücks etc., sind stets individuell zu betrachten und zu bewerten.
Es reicht nicht aus, wenn es lediglich zum Eindringen von Wasser in das Haus kommt – z. B. wenn Regenwasser durch das Kellerfenster oder Kellerschächte eindringt, weil Abläufe oder eine Drainage überfordert sind. Die Elementarbedingungen sind als Katastrophendeckung konzipiert und sollen so gesehen gegen Extremereignisse (überschwemmtes Grundstück) schützen, nicht jedoch gegen alles, was bei Regen passieren kann.
Beispiele für versicherte Überschwemmungsschäden:
Beispiel für einen nicht versicherten Schaden: