FAQ- und Wissensdatenbank
Die Sicherungsgarantie beginnt zum Ersten des übernächsten Monats (üblicher KV-Beginn).
Dieser Termin ist in DVAG-Online fest vorgegeben. In Einzelfällen kann auf Wunsch auch der Erste des nächsten Monats als Beginntermin für die Sicherungsgarantie vereinbart werden (z. B. per Papierantrag). Eine Verlegung des Beginntermins nach hinten ist jedoch nicht möglich.