FAQ- und Wissensdatenbank
Egal ob der Kunde sich zu Vertragsbeginn (Werkstattservice/bisherige Werkstattbindung) oder erst im Schadenfall (Werkstattmanagement) dafür entscheidet, die Schadensabwicklung in unsere Hände zu geben – er kommt ab dem 01.07.2025 stets in den Genuss der folgenden Exklusivleistungen, die Sie aus dem bisherigen Werkstattmanagement bereits kennen:
WICHITG: Aufgrund unserer Leistungsupdate-Garantie bekommen auch unsere Bestandskunden mit Werkstattbindung im Schadenfall die verbesserten Leistungen.