FAQ- und Wissensdatenbank
Bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung erfolgt in Gewerbe Kompakt Mobil seit dem 07.10.2019 auch für Lieferwagen bis 3,5 t (WKZ 251) im Werkverkehr die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten zwölf Monate bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat.