FAQ- und Wissensdatenbank
In diesem Fall können die Eltern die Reise nicht stornieren, da es sich bei dem 17-jährigen Kind nicht um eine mitreisende Person handelt (Risikoperson nach Ziffer 9.1 der Reiserücktrittskosten-Vers.).Versichert ist lediglich die persönliche Quarantäne des VN oder einer versicherten mitreisenden Person.Hinweis:Der Unterschied zwischen Quarantäne und Covid-19 Erkrankung einer Risikoperson ist, dass für die versicherten reisenden Personen bei einer persönlichen Quarantäne für eine Risikoperson (nicht mitreisende Person) kein Versicherungsschutz gegeben ist. Bei Erkrankung einer Risikoperson (nicht mitreisende Person) jedoch Versicherungsschutz besteht.
Quarantäne einer RisikopersonKönnen VN und eine versicherte mitreisende Person ihre Reise deswegen stornieren?
=> KEIN Versicherungsschutz = Stornokosten VN und Ehepartner werden nicht übernommen
Covid-19 Erkrankung einer RisikopersonKönnen VN und eine versicherte mitreisende Person ihre Reise deswegen stornieren?
=> Versicherungsschutz = Stornokosten VN und Ehepartner werden übernommen
WICHTIGE HINWEISE1) ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2) QuarantäneDie genannten Quarantänefälle beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit Covid-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.