FAQ- und Wissensdatenbank
Wenn eine persönliche Quarantäne für den VN während des Urlaubes angeordnet wird, besteht bis 14 Tage nach Bekanntgabe der Reisewarnung Versicherungsschutz. Ereilt dem VN die persönlich angeordnete Quarantäne am 15. Tag nach der Bekanntgabe der Reisewarnung besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, dass der VN die Reise nicht beenden konnte, aus Gründe, die er nicht zu vertreten hatte. In diesem Fall besteht auch über den Zeitpunkt hinaus Versicherungsschutz, insgesamt bis zur maximal Reisedauer von 90 Tagen (Erweiterung gilt nicht, wenn VN die Möglichkeit hatte, das Urlaubsland innerhalb der 14 Tage zu verlassen).
Reisewarnung während des Urlaubes
Nach Bekanntgabe der Reisewarnung, VN muss nach 5 Tagen in eine persönliche Quarantäne
=> Versicherungsschutz = Mehrkosten der Rückreise, evtl. auch zusätzliche Kosten der Unterkunft bis 1.000 € werden übernommen
Verlässt der VN das Urlaubsland nicht, obwohl die Möglichkeit bestand und es wird am 15. Tag eine persönliche Quarantäne angeordnet
=> KEIN Versicherungsschutz = Mehrkosten der Rückreise, evtl. auch zusätzliche Kosten der Unterkunft werden NICHT übernommen
Kann der VN das Urlaubsland innerhalb der 14 Tage nicht verlassen, aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat und der VN erhält eine persönliche Quarantäne
WICHTIGE HINWEISE
1)ReisewarnungBitte die Regelungen zur Reisewarnung beachten, wenn diese vor Reiseantritt (auch während der Reise) ausgesprochen wurde.
2)Quarantäne Die genannten Quarantänefällen beziehen sich nur auf die Quarantänen im Zusammenhang mit COVID-19. Quarantänen aus anderen Ursachen/Gründen sind über die Reiseversicherung nicht versichert.