FAQ- und Wissensdatenbank
Es besteht für unseren VN kein Versicherungsschutz, wenn er die Reise storniert. Er ist nicht von der Quarantäne betroffen und könnte reisen.Der Schulfreund stellt eine Risikoperson dar. Risikopersonen finden bei Quarantänen keine Berücksichtigung und sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht bei Quarantänen (ohne Erkrankung) nur für den VN oder eine versicherte mitreisende Person.
Hinweis:Der Unterschied zwischen Quarantäne und Covid-19 Erkrankung einer Risikoperson ist, dass für die versicherten reisenden Personen bei einer persönlichen Quarantäne für eine Risikoperson (nicht mitreisende Person) kein Versicherungsschutz gegeben ist. Bei Erkrankung einer Risikoperson (nicht mitreisende Person) jedoch Versicherungsschutz besteht.
Quarantäne einer RisikopersonKönnen VN und eine versicherte mitreisende Person ihre Reise deswegen stornieren?
=> KEIN Versicherungsschutz = Stornokosten werden nicht übernommen
Covid-19 Erkrankung einer RisikopersonKönnen VN und eine versicherte mitreisende Person ihre Reise deswegen stornieren?
=> Versicherungsschutz = Stornokosten werden übernommen
WICHTIGE HINWEISE