FAQ- und Wissensdatenbank
Als vereinbarten Beginn der Rentenzahlung bezeichnet die Generali den Zeitpunkt, zu dem die monatliche Rentenzahlung einsetzt oder eine entsprechende Kapitalabfindung fällig wird, sofern der Versicherungsnehmer nicht den vorgezogenen Beginn der Rentenzahlung beantragt. Der vereinbarte Beginn der Rentenzahlung ist zugleich das späteste Ende der Vermögensphase. Den Termin findet der Kunde im Versicherungsschein (Police).