FAQ- und Wissensdatenbank
Ab sofort kann ein vorhandener Schadenfreiheitsrabatt (SFR) aus einem Vorvertrag zusätzlich zu der schadenfreien Zeit aus der Dienstwagennutzung berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass sich der eigene Kfz-Vertrag des Versicherungsnehmers (VN) nicht mit der Zeit der Dienstwagennutzung überschneidet.