FAQ- und Wissensdatenbank
Grundsätzlich schützt die eigene Privathaftpflichtversicherung auch dann, wenn sich unsere Kunden ehrenamtlich engagieren. Helfen die Kunden Geflüchteten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel als Arzt oder Handwerksbetrieb, können etwaige Schäden stattdessen über die berufliche Haftpflichtversicherung gedeckt sein.